08.10.2022 14:00 Friedrichstr. (im Anschluss die Schwurbel-Partei stressen, die uns das himmelblau gestohlen hat)
letztes wochenende, am samstag den 1.10.22 und am montag den 3.10. fanden zwei linke demos „für frieden“ statt. die aktionen wurden von großen und verdienten friedens-organisationen organisiert. doch man brauchte kein geschultes auge, um das zu merken dass etwas nicht stimmte. am samstag mischte sich eine ganze nazi-sponti unter die demo ohne widerstand und am samstag war es nur dem mutigen einsatz beherzter antifaschist*innen gelungen, die „freie linke“ von der demo zu schmeißen.
Was ist los mit der Friedensbewegung? Wir brauchen sie jetzt, wo überall mit den Säbeln gerasselt wird. Wäre das nicht eine gute Gelegenheit, auch und gerade im Westen an das Völkerrecht zu erinnern? Anstatt „Verhandlungen mit Putin“ zu fordern, wie die schwurbelöffenen Demonstrationen. Was ist das eigentlich?
DEMO „Frieden schaffen ohne Schwurbel“ mit extra-langem aufruf:
Es ist Zeit
Die Debatte ist unerträglich geworden! Die Linke ist gespalten zwischen Pro-Russischen und Pro-Ukrainischen. Das ist schade um die Kuschel-Athmosphäre aber verheerend für die Bevölkerungen der beiden Länder. Deutschland ist mit seiner Waffenproduktion ein Kriegs-Herd.
Dabei ist Deutschland prädestiniert, eine Rolle des Friedens zu spielen!
Die Zeit ist reif für die Stärkung des Völkerrechts. Wer in der öffentlichen Debatte hat denn die Möglichkeit von UN-Intervention eingeräumt? Angriffskriege werden – auch von Deutschland – viel zu oft als Bagatelle betrachtet, wenn es um eigene oder Verbündete Kriegsverbrechen geht.
Die Lösung liegt auf der Hand!
Nach Artikel 24 GG kann die Bundesrepublik „durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.“ Der Verfassungsgeber dachte dabei an die Vereinten Nationen. Der für die Artikel 24, 25 und 26 GG verantwortliche Sozialdemokrat Professor Carlo Schmid: „Wir müssen doch zu solchen Organisationen kommen, sonst gehen wir zugrunde.“
Der deutsche Artikel 24 GG entspricht dem Artikel 24 in der Charta der Vereinten Nationen, der bestimmt: „Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit…“
Damit sollte, wie schon auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907, ein internationaler Friede auf der Grundlage von Recht und Ordnung anstelle von Macht und Gewalt gegründet werden.
Die Charta der Vereinten Nationen sieht diesbezüglich eine Übergangsperiode vor, während der die Staaten einer nach dem anderen dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Hauptverantwortung übertragen. Damit sollte der allgemeinen und umfassenden Abrüstung und dem von den Gründern geplanten System der kollektiven Sicherheit der Weg bereitet werden.
In Einklang damit steht die französische Verfassung, die 1946 bestimmt hat: „Frankreich versteht sich unter der Bedingung der Gegenseitigkeit zu den für die Organisation und Verteidigung des Friedens notwendigen hoheitsbeschränkungen.“ Dieser Artikel, der von den Sozialisten der französischen Resistance entworfen wurde, war Vorbild für unseren Artikel 24 GG. Er war auch Grund dafür, dass Frankreich die Integration in die NATO in den 50er Jahren ablehnte.
Die Bundesrepublik dagegen verhindert die Entwicklung der Vereinten Nationen zu einem fähigen Instrument der Friedenssicherung und nimmt in Kauf, das Kriege weiterhin existieren und geführt werden können. Sie blockiert eine Entwicklung, die im Grundgesetz und in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen ist und erfüllt damit ganz klar den Tatbestand der kriminellen Inkaufnahme. (in Bürgerlichen Kategorien)
Da die Bevölkerung keine genaue Kenntnis der Rechtslage und ihrer Hintergründe hat, ist die Bundesrepublik durch rechtsextreme Kräfte und Machenschaften extrem gefährdet. Leider gibt es auch Linke, welche die Dinge nicht wahrhaben wollen und eine Entwicklung, die für alle von Vorteil wäre, verhindern.
Wir fordern kollektive Sicherheit statt NATO!
Überwindung der Blockkonfrontation durch Umsetzung des Friedensgebots in GG und VN-Charta.
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